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Weiterbildungsprämie in Höhe von bis zu 2.500 Euro bei Berufsabschluss möglich

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) belohnt Sie nach einer erfolgreich abgeschlossenen Umschulung (Start ab dem 01.August 2016) mit der sogenannten Weiterbildungsprämie in Höhe von bis zu 2.500 Euro.

Voraussetzungen:

  • Arbeitslos gemeldet bei einem JobCenter oder der Arbeitsagentur.
  • Keinen Berufsabschluss oder mind. 4 Jahre im gelernten Beruf nicht gearbeitet.

Bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung und bestehen der Zwischenprüfung, erhalten Sie bei Vorlage des Zwischenzeugnisses bei dem für Sie zuständigen JobCenter bzw. der Arbeitsagentur 1.000 Euro. Nach Bestehen der Abschlussprüfung vor der IHK erhalten Sie nach Vorlage des Abschlusszeugnisses nochmals 1.500 Euro.

Vielleicht haben wir ja eine passende Umschulung für Sie.:

* Bitte lassen Sie sich vom JobCenter bzw. der Arbeitsagentur beraten, ob Sie die Voraussetzungen für die Weiterbildungsprämie erfüllen. Die endgültige Endscheidung trifft das JobCenter bzw. der Arbeitsagentur im Einzelfall. Bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung werden 2.500,00 € vom JobCenter bzw. der Arbeitsagentur gezahlt. Ist nur eine Abschlussprüfung vorgesehen, beläuft sich die Weiterbildungsprämie auf 1.500,00 €. Weitere Informationen erhalten Sie beim BMAS oder der Arbeitsagentur

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